Präventionsschulungen

Die evangelische Kirche und die Diakonie haben es sich zur Aufgabe gemacht, das Thema „Sexualisierte Gewalt“ aus dem Schatten zu holen und den Schutz vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung in den Fokus zu rücken. Hierfür ist es notwendig zu erfahren, wie im Falle eines Verdachts vorzugehen ist. 

Bei unserer Präventionsschulung handelt es sich um eine verpflichtende Veranstaltung für alle Mitarbeitenden der Diakonie Düsseldorf.


Bitte beachten Sie:
Die Schulung enthält sensible Inhalte und Themen wie Grenzverletzung, sexualisierte Gewalt und Täterstrategien. Da eine Verpflichtung der Präventionsschulung laut KgSsG besteht, bitten wir Sie für den Fall, dass Sie sich aktuell nicht in der Lage sehen, an der Schulung teilzunehmen wahlweise mit dem Diakonie-Institut für berufliche Bildung (Claudia Blum), der Stabsstelle Kinderschutz und Prävention (Uwe Hermanns), der MAV (Antje Wieseler) oder unserer Mitarbeitendenseelsorgerin Claudia Weik-Schaefer Kontakt aufzunehmen. Wir suchen dann gemeinsam nach einer individuellen Lösung, wie Sie die Schulungsverpflichtung unter Berücksichtigung Ihrer Situation erfüllen können.

So melden Sie sich für Veranstaltungen an
Kursdetails
Veranstaltung "Balanceakt Kinderschutz (EuB)" (Nr. 30-2610-01) wurde in den Warenkorb gelegt.

Balanceakt Kinderschutz (EuB)

Anmeldung möglich ( 22 Plätze sind frei)
Kursnr. 30-2610-01
Beginn Fr., 16.10.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer 3 Tage
Kursort Raum B/C
Gebühr 495,00 €
interne Gebühr: 495,00 €
Teilnehmer 18 - 22
Zielgruppe Mitarbeitende aus dem Geschäftsbereich Bildung und Erziehung

Kursbeschreibung

Nehmen Fachkräfte Anzeichen für eine potenzielle Kindeswohlgefährdung wahr, steht am Anfang oft ein diffuses Bauchgefühl. Dann heißt es: Beobachtungen schärfen und in einer emotional fordernden Situation eine fachlich fundierte Einschätzung treffen. Im Balanceakt zwischen Hilfe und Kontrolle muss in Elterngesprächen Schwieriges zur Sprache gebracht werden. Sind Eltern nicht kooperativ oder ist das Hilfepotential ausgeschöpft, muss der eigene Schutzauftrag mit dem des Jugendamtes verknüpft werden. Ist dieses bereits Akteur im Hilfesystem, müssen Fragen der Kooperation geklärt werden. Für diesen Schutzauftrag sind in § 8a SGB VIII Verfahrensstandards formuliert, die ein systematisches Vorgehen erfordern, das im Zusammenspiel mehrerer Fachkräfte entwickelt und umgesetzt wird.


Inhalt

       Verfahrensstandards und rechtliche Aspekte im Kinderschutz

       Kindeswohlgefährdung erkennen und einschätzen (im Mehr-Augen-Prinzip)

       Balanceakt zwischen Hilfe und Kontrolle – Eltern zur Kooperation gewinnen

       Zusammenarbeit mit dem Jugendamt


Kompetenzerwerb

Sie vertiefen und entwickeln Ihr Fachwissen entsprechend den Anforderungen Ihres Arbeitsfeldes und erwerben Handlungssicherheit im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen.


Dozent*in

Susanne Poller, Supervisorin M.A., Dipl.-Sozialarbeiterin, systemische Familienberaterin, Organisationsberaterin und Fortbildnerin (u.a. zu Kinderschutzthemen), Ravensburg

Petra Ladenburger, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Lecturer an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften und Mitglied des Instituts für Soziales Recht, Technische Hochschule Köln

Anne Marie Eitel, Dipl. Sozialpädagogin, systemische Familienberatung / Therapie / Supervision (DGSF), Fachbereichsleitung soziale Dienste Landkreis Darmstadt-Dieburg


Catering

Als Teilnehmer*in erhalten Sie kalte und warme Getränke und Snacks. Ganztägige Veranstaltungen beinhalten zusätzlich unsere Mittagsverpflegung.



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