Auf Grenzen achten für Mitarbeiter*innen mit überwiegendem Kontakt zu erwachsenen Klient*innen

Diese verpflichtenden Schulungen richten sich an Mitarbeiter*innen mit überwiegendem Kontakt zu erwachsenen Klient*innen.

Bitte beachten Sie:
Die Schulung enthält sensible Inhalte und Themen wie Grenzverletzung, sexualisierte Gewalt und Täterstrategien. Da eine Verpflichtung der Präventionsschulung laut KgSsG besteht, bitten wir Sie für den Fall, dass Sie sich aktuell nicht in der Lage sehen, an der Schulung teilzunehmen wahlweise mit dem Diakonie-Institut für berufliche Bildung (Claudia Blum), der Stabsstelle Kinderschutz und Prävention (Uwe Hermanns), der MAV (Antje Wieseler) oder unserer Mitarbeitendenseelsorgerin Claudia Weik-Schaefer Kontakt aufzunehmen. Wir suchen dann gemeinsam nach einer individuellen Lösung, wie Sie die Schulungsverpflichtung unter Berücksichtigung Ihrer Situation erfüllen können.

 

Kursdetails

Schwierige Gespräche führen im Kinderschutz

Anmeldung möglich ( 13 Plätze sind frei)
Kursnr. 40-2603-11
Beginn Mi., 04.03.2026, 09:00 - 16:30 Uhr
Dauer 2 Tage
Kursort Raum B/C
Gebühr 50,00 €
interne Gebühr: 50,00 €
Teilnehmer 14 - 18
Zielgruppe Mitarbeitende aus dem Geschäftsbereich Bildung und Erziehung

Kursbeschreibung

Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung sind Themen, die Fachkräfte in ihrem beruflichen Alltag vor besondere Herausforderungen stellen. Dabei sind das Erkennen von gewichtigen Anhaltspunkten und die interne Kommunikation anhand von beschriebenen Verfahren nur ein Teil dessen, was zu tun ist.


Ein weiterer Teil der Arbeit im Kinderschutz, der herausfordernd sein kann, sind die Gespräche, die mit Kindern zu führen sind, aber auch mit deren Betreuungspersonen und ggf. mit dem Jugendamt. Dabei stellen sich Fragen wie „Wann soll ich mit dem Kind/ dem/der Jugendlichen, den Eltern sprechen?“ oder „Wie kann ich das Thema unserer Sorgen so mit Eltern besprechen, dass die Arbeitsbeziehung erhalten bleibt?“ oder „In welcher Situation spreche ich nicht mit den Eltern über die mögliche Gefährdung?“

Diese Fortbildung möchte einen Beitrag dazu leisten, Ihnen mehr Sicherheit in der Kommunikation mit den Beteiligten in einem Kinderschutzverfahren zu geben.

Inhalt

  • Rechtliche Anforderungen an die Rolle einer/eines Mitarbeiters eines freien Trägers im Kinderschutz
  • Wann und wie involviere ich eine Insoweit erfahrene Fachkraft?
  • Kommunikation im Team über Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung  
  • Besonderheiten in der Gesprächsführung mit Kindern unterschiedlicher Alternsgruppen
  • Explorierende und konfrontierende Elterngespräche
  • Wann werden Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung ohne Information an die Eltern gemeldet?


Kompetenzerwerb

Ziel ist es, dass die Teilnehmer*innen nach der Fortbildung Handlungssicherheit gewonnen haben bei der Planung und Durchführung von Gesprächen mit Kindern und Jugendlichen und ihren Betreuungspersonen im Kontext von Kinderschutz. Sie wissen, wann Sie welches Gesprächssetting einsetzen und was sie bei der Durchführung beachten.



Dozent*in

Uwe Hermanns, Stabstelle Kinderschutz und Prävention

Isobel Reuter, Stabstelle Kinderschutz und Prävention


Catering

Als Teilnehmer*in erhalten Sie kalte und warme Getränke und Snacks. Ganztägige Veranstaltungen beinhalten zusätzlich unsere Mittagsverpflegung.



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