Freiheitsentziehende Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit eines pflegebedürftigen Menschen dar. Sie sind deshalb auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Sie sind nur nach gewissenhafter Abwägung der Freiheitsrechte mit den Fürsorgepflichten unter bedingungsloser Beachtung der Würde des Menschen und seiner Selbstbestimmung anzuwenden. Für Akteure (Pflegekräfte, Angehörige, Betreuende, Ärzte) in Pflegeeinrichtungen stellen freiheitseinschränkende Maßnahmen immer wieder mal Konfliktsituationen dar. Einerseits gilt es die Freiheitsrechte des Betroffenen zu schützen, andererseits sind gesundheitliche Schäden z. B. durch Sturzereignisse abzuwenden. Diese Fortbildung richtet sich vor allem an Pflegefachkräfte, Pflegeassistentinnen/-assistenten und Betreuungskräfte nach § 43b und §53 c SGB XI.
Inhalt
Den Teilnehmenden werden:
- pflegefachliche Grundlagen (Definition, Folgen und Risiken, alternative Maßnahmen) und
- rechtliche Aspekte (gesetzliche Voraussetzungen, Haftungsrecht) von freiheitsentziehenden Maßnahmen vermittelt.
- Die aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt. Anhand eines Fallbeispiels lernen die Teilnehmenden, wie sie die erworbenen Kompetenzen in der Praxis anwenden können.
Kompetenzerwerb
Sie vertiefen Ihr Wissen in Bezug auf Freiheitseinschränkende Maßnahmen und können das Gelernte zur Reduktion von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Praxis anwenden.
Dozent*in
Dorte Kretschmar Krankenschwester, Hygienebeauftragte/Qualitätsbeauftragte