Mit dem Pflegeberufegesetz geht einher, dass sich Praxisanleiter*innen in der Pflege jährlich 24 Stunden fortbilden müssen. Der Schwerpunkt muss dabei pflegepädagogisch sein. In dieser Fortbildungsreihe werden Informationen zu der Durchführung der neuen Pflegeausbildung angeboten. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung einrichtungsspezifischer Ausbildungspläne und Arbeits- und Lernaufgaben, um die Anleitung gesetzeskonform zu planen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Dokumentation von Pflegeausbildung entsprechend dem Musterentwurf des Ausbildungsnachweises.
Inhalt
- Neuerungen aufgrund des Pflegeberufegesetzes
- Lernziele und Kompetenzne
- Rahmenlehrplan und Lehrplangestaltung
- Arbeits- und Lernaufgaben
Kompetenzerwerb
- Gestaltung eines einrichtungsspezifischen Ausbildungsplans
- Gestaltung kompetenzorientierter Arbeits- und Lernaufgaben
- Begleitung und Unterstützung beim Führen von Ausbildungsnachweisen
Dozent*in der Bildungsakademie für Gesundheits- und Sozialberufe
Simone Koch, Alexander Overath